WAS IST MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE?

Verschiedene medizinische Felder widmen sich unter anderem der Gesichtschirurgie. Aber nur der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg ist darauf spezialisiert. Der MKG-Chirurg behandelt nach einem ganzheitlichen Ansatz. Er hat sowohl ein Studium der Medizin und Zahnmedizin vorzuweisen als auch eine Weiterbildung von 4 – 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Im Falle unserer Praxis kommt die Zusatzqualifikation „Plastische und ästhetische Operationen“ hinzu.

Für die Zulassung zum ambulanten Operieren gelten Auflagen an Qualifikationen, personelle und apparative Ausstattung sowie Hygiene. Diese werden behördlich überwacht. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) unterziehen wir uns zudem freiwillig höchsten Qualitätsleitlinien und -kontrollen.

Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Begriffe sind nachfolgend einige Erläuterungen aufgeführt:

 

Facharzt

Es ist eine von der zuständigen Ärztekammer erteilte Bezeichnung für Ärzte. Voraussetzung ist die Weiterbildung an einer zugelassenen Fachabteilung und der Nachweis einer Anzahl von Eingriffen, die unter Aufsicht durchgeführt wurden. Facharzt für MKG-Chirurgie darf sich zudem nur nennen, wer ein Medizin und Zahnmedizinstudium sowie eine abgeschlossene Weiterbildung von vier oder fünf Jahren inklusive bestandener Prüfung nachweisen kann.

Experte

Das ist ein nicht geschützter Begriff. Jeder Arzt kann sich so nennen.

Master of Science

Für Ärzte oder Zahnärzte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium mit einem Umfang von 1500 Schulstunden. Zeiten aus dem Studium können anerkannt werden. Verpflichtende Anwesenheiten, Eigenstudium und eine Abschlußarbeit. Dann ist man „Meister“, zum Beispiel M.Sc. für Implantologie.

Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“

Das ist eine Zusatzqualifikation, erworben an einer zugelassenen Fachabteilung von zwei oder drei Jahren nach abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt. Die Zusatzbezeichnung darf nach bestandener Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer geführt werden.

Spezialist

Das ist ein nicht geschützter Begriff. Jeder Arzt kann sich so nennen.

Zertifizierter Implantologe

Erreichbare Zusatzbezeichnung in der Zahnmedizin durch unterschiedliche Fortbildungen. In der Regel weniger als bei einem Master-Studium, gefordert werden Nachweise von Fortbildungen, auch gelegentliche Tätigkeit in der Implantologie.

Tätigkeitsschwerpunkt

In Schleswig-Holstein darf jeder Zahnarzt Tätigkeitsschwerpunkte führen. Eine Überprüfung durch die Zahnärztekammer in Kiel erfolgt nicht. Man darf behaupten aber nicht nachweisen, dass man sich ausgiebig mit einem Thema beschäftigt hat. Das könnte auch ein Wochenende gewesen sein.

Schönheitschirurg

Das ist ein nicht geschützter Begriff. Jeder Arzt kann sich so nennen.

Zahnarzt für Oralchirurgie

Nach dem Zahnmedizinstudium dreijährige Weiterbildung auf dem Gebiet der Chirurgie der Mundhöhle an einer Klinik und/oder Praxis. Etwa 80% aller Oralchirurgen in Deutschland haben ihre Ausbildung bei MKG-Chirurgen absolviert.

DGMKG

Die Deutsche Gesellschaft für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) ist die Dachorganisation der MKG-Chirurgen. Die DGMKG definiert Qualitätsleitlinien und kontrolliert diese durch Prozesse der Qualitätssicherung auf Basis von Zertifizierungen und Fortbildungen.